Die Digitalstrategie der EU – Digital Markets Act

Wolfgang Fiala • 26. März 2024

EU - Digitalstrategie: Digital Markets Act

Die europäischen Gesetzgeber haben im September 2022 eine Verordnung über wettbewerbsorientierte und faire Märkte im digitalen Sektor, den sogenannten Digital Markets Act (DMA), unterzeichnet. Der DMA ist seit 01.11.2023 in Kraft und gilt seit 02.05.2023.

Die neue Gesetzgebung legt harmonisierte Regeln fest, um das Verhalten digitaler Plattformen zu regulieren, die als Gatekeeper zwischen gewerblichen Nutzern und ihren Kunden in der EU fungieren. Dieser Ansatz bedeutet eine Verlagerung von nachträglichen kartellrechtlichen Eingriffen hin zu einer Ex-ante-Regulierung und verankert eine Reihe von Ex-ante-Vorschriften im EU-Recht, die die Art und Weise, wie große digitale Plattformen in der EU operieren dürfen, grundlegend verändern werden.


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