Jahrestagung Datenschutzrecht-Teil 6
Kennen Sie den Unterschied zwischen Pseudonymisierung und Anonymisierung?
Wie angekündigt, berichten wir über den Rückblick auf das 6. und letzte Referat der Jahrestagung Datenschutz-Recht in Linz. Referent Univ.Prof. Dr. Christian Bergauer sprach zum Thema „Pseudonymisierung und Anonymisierung“.
Prof. Bergauer widmete sich im ersten Abschnitt dem Thema Anonymisierung. Dabei zitierte er insbesondere den Erwägungsgrund 26 und definierte einige Begriffe:
Anonymisierte Informationen
sind Informationen, die in einer Weise anonymisiert wurden, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann.
Relative Anonymität
liegt dann vor, wenn Informationen, die sich zwar theoretisch auf einen Menschen beziehen lassen, bei denen es jedoch nach allgemeinem Ermessen unwahrscheinlich ist, dass ein Personenbezug hergestellt wer kann. In diesen Fällen spricht man von Anonymität durch unverhältnismäßigen Identifizierungsaufwand.
Generell geht es immer um die Frage, ob sich eine Information auf eine Einzelperson oder auf eine Personengruppe bezieht.
Beispiel:
Max aus der dritten Klasse - bestehend aus 30 Schülerinnen - postet im Internet: „5 Schülerinnen meiner Klasse haben die letzte Schularbeit geschwänzt“ . Frage: Ist das eine anonyme Information? Ja, in diesem Fall besteht kein Bezug zu einer Einzelperson.
Zum Thema Abgrenzung der Identifizierbarkeit hat Prof. Bergauer anhand zahlreicher Praxis-Beispiele Differenzierungen vorgenommen.
Weiters ging Professor Bergauer auf aggregierte und statistische Daten ein. Beispiel:
Der Österreicher Johann Gruber ist Covid 19 ungeimpft. Obwohl hier ein Personenbezug vorliegt, ist die einzelne Person aufgrund der Namensgleichheit mit vielen anderen nicht eindeutig identifizierbar.
In einem weiteren Kapitel widmete sich Professor Bergauer dem Thema synthetische Daten bei denen Daten durch Algorithmen automatisch erzeugt und so statistische Analysen ermöglicht werden.
Den Abschluss bildete das Thema Pseudonymisierung.
Darunter versteht man die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer besonderen Weise, dass ohne Hinzuzufügen zusätzlicher Informationen kein Personenbezug möglich ist. Diese zusätzlichen Informationen – meist Schlüsseltabellen - müssen gesondert aufbewahrt und deren Geheimhaltung durch technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden.
Den Abschluss des Vortrags bildeten einige Abbildungen zur Visualisierung des Unterschieds zwischen Anonymisierung und Pseudonymisierung.
Das Referat von Universitätsprofessor Bergauer war äußerst interessant und zahlreiche Wortmeldungen der Teilnehmer bestätigten, dass trotz fortgeschrittener Stunde die Aufmerksamkeit bis zum Schluss beim Referenten lag.
Falls Sie Fragen zur Veranstaltung und/oder zum Vortag Heidinger haben, dann scheuen Sie sich nicht, uns die Fragen zu stellen. Wir werden sie gerne beantworten.
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!