Jahrestagung Datenschutzrecht-Teil 5
Wie angekündigt, berichten wir über das 5. Referat der Jahrestagung Datenschutz-Recht in Linz zum Thema „Betroffenen-Rechte“ von Viktoria Haidinger, Mitglied des Bundesverwaltungsgerichts.
Zur Frage der Ausweiskopie zum Nachweis der Identität führte Heidinger folgenden Spruch des Bundesverwaltungsgerichts an: „Je sensibler die zu beauskunftenden Daten und je pauschaler der Auskunftsantrag, desto höhere Anforderungen dürfen an die Identifizierung dich Auskunftswerbers gestellt werden. Konkret darf in diesen Fällen auch eine Ausweiskopie verlangt werden.“ Und weiter: eine digitale Signatur ist als Identitätsnachweis geeignet.
Weiters wurde die Frage „Was ist deine Kopie im Sinne des Art 15 Abs 3 DSGVO? behandelt.
Auch die Themen Videoüberwachung, Bonitätsdaten und Profiling kamen nicht zu kurz – insbes. in Bezug auf die Löschung.
Falls Sie Fragen zur Veranstaltung und/oder zum Vortag Heidinger haben, dann scheuen Sie sich nicht, uns die Fragen zu stellen. Wir werden sie gerne beantworten.
Besten Dank, das war's für heute.