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Die DSGVO-zt GmbH verfügt über IT-Ziviltechniker mit großer Erfahrung in der Erstellung von Datenschutz-Gutachten. Da die Ziele dieser Gutachten immer von der Fragestellung des Auftraggebers getrieben sind die nachfolgenden Ziele exemplarisch zu bewerten:
Schadenersatzforderungen (Abwehren / Nachweisführung)
Stand der Technik Prüfung der TOMs
DSGVO-Compliance
Technische Unterstützung der Datenschutzbehörde
Technische Unterstützung von Datenschutz Rechtsanwälten
Als IT-Ziviltechniker sind beide Geschäftsführer IT-Sachverständige und werden auf Grund der strengen Standesregeln als unabhängig von Gerichten angesehen.
Die von Ihnen erstellten Gutachten haben den Ruf des nachvollziehbaren Aufbaus und des klaren Erkenntnisgewinns für den Auftraggeber.
Fragestellung wird vom Auftraggeber formuliert
Gutachtenerstellung (Befundaufnahme, Beweisführung, Erkenntnisse)
Erörterung des Gutachtens mit dem Auftraggeber
Eventuell Auskunftsperson vor ordentlichen Gerichten bzw. Schiedsgerichten