Überwachungsstelle für DSGVO-Verhaltensregeln

DSGVO-ZT GmbH als Überwachungsstelle akkreditiert!


1.

Was sind DSGVO-Verhaltensregeln?

Verhaltensregeln ( „Code of Conduct“) sind Vorgaben von Interessensvereinigungen (z.B. UBIT), welche die datenschutzrechtliche Verhaltensweise von Mitgliedern, die sich freiwillig zu den Regeln bekennen, festlegen. Sie werden auf Basis von Art. 40 der DSGVO ausgearbeitet und ermöglichen durch deren Anwendung die branchenspezifische Präzisierung der DSGVO.

2.

Wie erfolgt die Akkreditierung?

Antrag auf Verhaltensregeln:

Die Genehmigung der Verhaltensregeln muss von der Interessensvertretung bei der Datenschutzbehörde beantragt werden.


Antrag auf Akkreditierung:

Die Einhaltung der Verhaltensregeln ist durch eine von der Behörde akkreditierte Überwachungsstelle zu gewährleisten. Die DSGVO-ZT GmbH hat sich um die Akkreditierung als unabhängige Überwachungsstelle beworben, die Akkreditierung erfolgte im September 2020.


Mit Bescheid vom 18.09.2020 wurde die DSGVO-ZT GmbH als Überwachungsstelle für die Verhaltensregeln des Gewerbes der Bilanzbuchhaltungsberufe (Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Personalverrechner) akkreditiert.

3.

Vorteile für die Mitglieder

Die Interessensvertretung kann durch Verhaltensregeln dazu beitragen, die oft abstrakten Vorgaben der DSGVO für den Wirkungsbereich seiner Mitglieder zu vereinfachen und zu konkretisieren. So verfügt der „Code of Conduct“, einer von der DSB bereits genehmigten Verhaltensregel, über lediglich 27 branchenadaptierte Punkte, während die DSGVO insgesamt 99 Artikel beinhaltet.

4.

Vorteile für die Interessensvertretung

Die Interessensvertretung unterstützt ihre Mitglieder durch einfache und konkrete Regelungen. Sie minimieren wesentlich den Aufwand bei der Umsetzung und Einhaltung der DSGVO und geben zusätzlich den Mitgliedern die Sicherheit, in Bezug auf den Datenschutz alles richtig zu machen.

5.

DSGVO-ZT GmbH als Überwachungsstelle

Die Akkreditierung wurde für den WKO-Fachverband der Bilanzbuchhalter mit Bescheid D198.005/2020-0.575.752 vom 18.9.2020 erteilt.


Die Ausweitung der Akkreditierung für andere Interessensvertretungen ist geplant und sollte keine große Hürde darstellen, da sich diese nur durch Branchenadaption unterscheiden.


Ziviltechniker sind auf Grund des Ziviltechnikergesetzes Personen öffentlichen Glaubens und als sogenannte „Technische Notare“ als Überwachungsstelle prädestiniert.


Gerne informieren wir Repräsentanten von Interessensverbänden über die Vorteile von Verhaltensregeln und freuen uns auf Ihre Fragen.

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