Jahrestagung Datenschutzrecht-Teil 3
Hier ein kurzer Rückblick auf das 3. Referat der Jahrestagung Datenschutz-Recht in Linz:
Referent Univ.Prof. Dr. Konrad Lachmeyer von der Siegmund Freud Universität berichtete zum Thema „Möglichkeiten und Grenzen der Strafbemessung“.
Wissen Sie, welche Kriterien bei der Strafbemessung angewandt werden? Lachmeyer führte dazu u.a. folgende Punkte an:
· Art Schwere und Dauer des Verstoßes, sowie das Ausmaß des erlittenen Schadens
· Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit
· Getroffene Maßnahmen zur Minderung des Schadens, der betroffenen Personen entstandenen ist
· Frühere Verstöße
· Zusammenarbeit mit der DSB
· Betroffene Datenkategorien
Zu den Bußgeld Leitlinien des EDSA gehören:
· Konkurrenz mehrerer Vorfälle
· Schweregrad der Tat und Umsatz
· Erschwerende und mildernde Umstände
Der Vortrag sprühte vor sarkastischen Meldungen und erlaubte den Teilnehmern den Blick hinter die Kulissen der Aufsichtsbehörden.
Besten Dank, das wars für heute!